
Das dürfte einer der schwierigsten Texte werden, die ich je geschrieben habe. Ich wollte wirklich faktenbasiert an das Ganze herangehen, fast ohne Polemik.
Folgendes werde ich besprechen:
Was hat Maja T. getan? Hat Ungarn recht, die Person einzubehalten? Ist Maja nun binär oder nicht und sagt die Person es, um sich zu retten? Foltert Ungarn wirklich?
Maja T. war einst ein Mann, der aus Jena stammt, Jahrgang 2000. Sie gehört(e) mutmaßlich zur berühmt berüchtigten Hammerbande, einer linksextremen Vereinigung selbsternannter Antifaschisten. Sie suchten sich für ihren Angriff in Ungarn den Tag der Ehre aus, an dem vorallem auch(!) Neonazis 2023 ihre jährlich stattfindende Veranstaltung abhielten.
Die Attacken der Hammerbande trafen aber nicht nur mutmaßliche Nazis, sondern auch Touristen, die einfach nur vor Ort waren und einen schönen Tag genießen wollten.
Fotos will ich hier nicht einfügen, aber die Opfer wurden schwer misshandelt; Verletzungen wie Platzwunden, Knochenbrüche und Gehirnerschütterungen.
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin – wo auch sonst…? – festgenommen und zunächst in der Justizvollzugsanstalt Dresden in Untersuchungshaft gehalten.
Aufgrund des Territorialitätsprinzips verlangte Ungarn, zu Recht, die Auslieferung von Maja, die sich von nun an plötzlich auch offiziell Maja nannte. Dabei ist sie weder rechtlich als trans registriert, noch gibt es andere öffentlich einsehbare Belege, dass sie sich bereits vor dem drohenden Prozess als trans identifizierte. Die diesbezüglichen Aussagen ihres linksextremistischen Umfeldes, kann man wohl nicht wirklich berücksichtigen, oder?
Am 27. Juni 2024 erklärte das Berliner Kammergericht die Auslieferung nach Ungarn für rechtmäßig.
Trotz eines Eilantrags des Verteidigers Sven Richwin beim Bundesverfassungsgericht, die Auslieferung zu stoppen, wurde Maja T. am 28. Juni 2024 von Beamten des sächsischen Landeskriminalamts nach Ungarn überstellt.
Das Bundesverfassungsgericht hingegen untersagte die Auslieferung um 10:50 Uhr desselben Tages, doch die Übergabe an die ungarischen Behörden war bereits um 10:00 Uhr erfolgt – die Anordnung kam also zu spät.
Prozess und Haftbedingungen
Maja wird Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Ihr drohen 24 Jahre Haft, bei einem Geständnis 14 Jahre.
Sie berichtet von ihrer Zeit in Isolationshaft, von Missgendering, Schlafentzug, Bettwanzen und Kakerlaken, keinen Tampons, ständiger Videoüberwachung und dem Tragen von Handschellen außerhalb der Zelle. Letzteres ist aber wohl gängiger Standard bei Gewalttäter*innen ;), wie Maja T. eine sein soll.
Am 5. Juni schließlich begann Maja einen Hungerstreik, um gegen die menschenunwürdigen Haftbedingungen zu protestieren.
Foltert Ungarn?
Einzelfälle gibt es wohl, und die Haftbedingungen in Ungarn sind sehr hart, das muss man nicht beschönigen. Nichts desto trotz ist Ungarn anerkannter Mitgliedsstaat der EU, das sollte doch was zu bedeuten haben, oder?
Aufgeschreckt durch die möglicherweise Fehlbehandlung auch queerer Menschen wie Maja T., läuft aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU, um zu untersuchen, ob Ungarn systematisch Menschenrechte bei der Inhaftierung seiner Gefangenen missachtet – Ausgang ungewiss.
Im selben Atemzug könnte die EU allerdings ebenfalls überprüfen, ob auch Marla-Svenja Liebich hier in Deutschland alle ihr vom deutschen Staat versprochenen Rechte in ihrem Verfahren zugebilligt bekommt…
Mein Fazit
Vergessen wir nicht um was es geht: Hinterrücks in Gruppenformierung wurden Rechtsradikale und solche die dafür gehalten wurden mitunter mit Hammern und Schlagstöcken angegriffen und übelst malträtiert. Den Angreifern war die körperliche Unversehrtheit, die einem das Menschenrecht, welches nun von Maja T. bei ihrem Verfahren in Gefahr gesehen wird, garantiert, scheinbar völlig egal…
Vor Ort wurde durch Inaugenscheinnahme in Selbstjustiz ein Urteil gefällt und vollstreckt.
Maja soll in Ungarn bleiben und das rechtsstaatliche Verfahren vor Ungarns Gericht über sich ergehen lassen.
Aber man sollte konstruktiv mit der Regierung Ungarns reden, damit ihre Haftbedingungen im Falle einer Verurteilung gerne hart bleiben, aber Menschenrechtsstandards dabei stetig eingehalten werden.



